Änderungsantrag: Finanztermingeschäfte

Beschlussvorschlag

Die Stadt Lünen verzichtet auf die Nutzung von spekulativen Finanztermingeschäften

Begründung

Wie viele andere Kommunen versucht auch die Stadt Lünen ihre Zinslasten durch den vermehrten Einsatz von Finanztermingeschäften und hier insbesondere verschiedene Formen von Swaps zu senken.
Wir stellen nicht in Frage, dass dabei die Absicht zur Senkung der Finanzierungskosten für Kredite im Vordergrund steht. Gleichwohl ist es eine Binsenweisheit bei Finanzgeschäften, dass größere Chancen und mögliche Vorteile immer mit größeren Risiken und drohenden Nachteilen einhergehen. Diese Erkenntnis mussten bereits zahlreiche Kommunen machen, die aufgrund von spekulativen Geschäften Millionen von Buchverlusten anhäuften.

Grundsätzlich besteht nach § 134 BGB Spekulationsverbot der Kommune. Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist aber eher davon auszugehen, dass es ein solches allgemeines Spekulationsverbot für die öffentliche Hand nicht gibt.
Vielmehr wird lediglich von einer Pflicht der öffentlichen Hand zum sorgsamen Umgang mit öffentlichen Vermögen ausgegangen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung ist die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Lünen der Auffassung, dass die Stadt grundsätzlich auf die Nutzung von spekulativen Finanzinstrumenten (Derivate, Swaps) verzichten sollte.
Zahlreiche Finanzexperten stellen heraus, dass es bei diesen Produkten gar nicht vorrangig um ein Sicherungsgeschäft geht, sondern schlicht um eine „Wette auf die Zinsstrukturkurve".

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass insbesondere Zins-Währungs-Swaps für offensichtlich im Widerspruch zum gemeindlichen Spekulationsverbot stehen, da Kommunen in der Regel kein Währungsrisiko
abdecken müssen.

Erika Roß, Fraktionssprecherin

I.A. Silke Lenkeit

 

Änderungsantrag: Optimierung der interkommunalen Zusammenarbeit


Änderungsantrag

Maßnahme 17 Abt. 0.6 Lfd. Nr. 01 Optimierung der interkommunalen Zusammenarbeit


Beschlussvorschlag

Die interkommunale Zusammenarbeit wird im Besonderen durch die Auflösung des Wirtschaftsförderungszentrums Lünen (WZL) optimiert.

Begründung

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreises Unna versteht sich als Projektgesellschaft, die vor allem Industrie- und Gewerbegebiete treuhänderisch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises plant, erschließt und vermarktet. Flankiert werden die Projekte durch die modernen Aufgaben der Wirtschaftsförderung.

Dies bedeutet im Einzelnen:

• Aktive Bestandspflege und Bestandssicherung von und in Unternehmen
• Entwicklung und Aufbau von Standortkompetenzen im Kreis Unna
• Technologie- und Innovationsförderung
• Schaffung eines positiven Gründungsklimas
• Aktives Standortmarketing
• Moderne, effiziente und kundenorientierte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Als Gemeinschaftseinrichtung des Kreises Unna und seiner zehn Städte und Gemeinden baut die WFG auf eine enge Zusammenarbeit sowohl innerhalb der kommunalen Familie als auch mit den kommunalen Nachbarn, den Unternehmen sowie den Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Damit erfüllt die WFG die Ansprüche Lünens an eine innovative, übergreifend agierende Gesellschaft, die eine eigene zusätzliche Wirtschaftsförderung als freiwillige überflüssig macht.
Bereits vorhandene Strukturen werden genutzt und Doppelinvestitionen vermieden.

Erika Roß, Fraktionssprecherin

I.A. Silke Lenkeit

 

Änderungsantrag: Bürgerhäuser


Änderungsantrag

Maßnahme 33 Abt. 2.2 Lfd. Nr. 01 Kostensenkung Bürgerhäuser


Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Lünen spricht sich ausdrücklich für den Erhalt der Bürgerhäuser in Horstmar und Brambauer aus und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Gründung von Bürgerzentren.

 

Begründung

Die Bürgerhäuser sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Stadtteile. Sie gehören zur gewachsenen Struktur, sind allgemein anerkannt und müssen in ihrer Funktion, Dreh- und Angelpunkt des sozialen und kulturellen Lebens in den jeweiligen Stadtteilen zu sein, unterstützt und ausgeweitet werden.
Neben Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene könnten hier „Bürgerzentren" entstehen, in denen dezentrale Verwaltungsdienste vorgehalten werden, Stadtteilmoderatoren ihrer Arbeit nachgehen oder Stadtteilräte sich zusammenfinden.
Ein solches Bürgerzentrum stärkt die Identifikation mit dem Stadtteil, schafft verlässlich soziale und kulturelle Strukturen, bietet Entlastungen für BürgerInnen (Verwaltungsdienste) und fördert Mitwirkung und Bürgernähe.

Erika Roß, Fraktionssprecherin

I.A. Silke Lenkeit

 

Grünes Büro

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